Wie schnell ist das Internet rund um Rathenow?

09. 03. 2015

Festnetz:

Nachdem die DTAG Deutsche Telekom AG von der Stadt Rathenow den Zuschlag erhalten hatte, erfolgte im Zeitraum 2009 – 2011 der DSL-Ausbau vor allem in den Stadtrandgebieten sowie in allen Ortsteilen.

 

Möglich wurde dies durch die Errichtung sogenannter Outdoor-DSLAM-Gehäuse – meist im Bereich von Ortseingängen oder an anderen strategisch wichtigen Punkten. Immer wurden diese neuen größeren Gehäuse neben ein bereits vorhandenes kleineres Gehäuse, dem Kabelverzweiger (Kvz), platziert.

 

Versorgt werden die neuen Gehäuse per Glasfaserleitung vom Hauptverzweiger (Hvz) in der Rathenower Külzstraße. Im Ergebnis liegt am entfernten Outdoor-DSLAM ein 100%-DSL-Signal an, dass dann an das benachbarte alte Gehäuse übergeben wird. Von dort erfolgt – wie bisher – die Verteilung auf der „letzten Meile“ per Kupfer-Doppelader zu den Haushalten.

 

Zwischenzeitlich ist es überall dort bereits möglich, die nächstschnellere Stufe VDSL zu buchen.

 

Also für die Stadtrandlagen und Ortsteile gilt derzeit bei der DTAG:

Download: bis zu 50 MBit/s, Upload: bis zu 10 MBit/s

 

Soweit andere Anbieter Leitungskapazitäten bei der DTAG angemietet / lizenziert oder gar eigene Investitionen getätigt haben, ist eine schnelle Verbindung auch darüber möglich. Das muss im Einzelfall hinterfragt werden!

 

Nun besteht die fatale Situation, dass die vorher unter- oder nichtversorgten Gebiete besser versorgt sind, als die Kernstadt selbst. Hier dümpeln mancherorts Haushalte weiterhin mit 3 – 6 Mbit/s dahin. Die Regelversorgung beträgt in der Kernstadt allerdings auch jetzt bereits bei bis zu 16 MBit/s.

 

Seit 2014 besteht nun Hoffnung für alle Kunden der DTAG in der Innenstadt. An über 30 Stellen in der Stadt werden weitere Outdoor-DSLAM-Gehäuse errichtet. Bis Ende 2014 liefen Planungs- und Genehmigungsarbeiten. Seitdem wird gebaut.

 

Voraussichtlich ab Ende des 2. Quartals 2015 ist dann die Nutzung von VDSL auch in der Kernstadt möglich.


Dann ist in einer 1. Stufe eine Versorgung  mit ebenfalls bis zu 50 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload möglich. Dank einer Technologie namens Vectoring werden vermutlich ein Jahr später Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up möglich sein. Umfangreiche Bauarbeiten sind dazu nicht notwendig.

 

Nach Informationen der Stadt Rathenow wird es spätestens dann – technologisch bedingt – nicht möglich sein, dieses Produkt über einen anderen Anbieter zu nutzen. Fremdanbieter müssen dann eigene Investitionen tätigen.


Der Router daheim muss VDSL-geeignet sein. Die Vectoring-Tauglichkeit ist bei den VDSL-Routern entweder bereits implementiert oder ist per Firmware-Update nachrüstbar.

 

Entgegen den ersten DSL-Arbeiten bis 2011 muss sich die Stadt Rathenow bei den aktuellen Investitionen der DTAG nicht an den Kosten beteiligen.

 

Nutzen können den VDSL-Anschluss dann bis zu 9.000 Haushalte in Rathenow.

 

Kabelnetz:

Bei den Wohnungsgesellschaften KWR und RWG versorgt seit geraumer Zeit die RFT Brandenburg als Kabelanbieter per Glasfaseranschluss mit TV, Telefon und sehr schnellem Internet komfortabel aus einer  Dose.

 

Hier sind aktuell Geschwindigkeiten bis zu 160 MBit/s im Download, derzeit aber nur bis zu 5 MBit/s im Upload buchbar. Die GWG als dritte große Wohnungsgesellschaft in Rathenow wählt aus heutiger Sicht einen weniger attraktiven Weg jenseits von Glasfaser.

 

Kabel Deutschland hat im Januar 2015 vermeldet, dass ab 01.04.2015 in Rathenow bis zu 100 MBit/s im Downlad bereit gestellt werden. Die nächste Ausbaustufe mit bis zu 200 MBit/s sei bereits in Planung.

 

In der Summe profitieren davon mehrere 1.000 Wohnungen.

 

Mobilfunk:

Die 3G-Abdeckung mit bis zu 42 MBit/s ist in Rathenow und den Ortsteilen quasi lückenlos gegeben. Auch LTE ist in Rathenow und den Ortsteilen bis zu 150 MBit/s nutzbar.

 

Naturgemäß gibt es immer wieder mal einen "weißen Fleck", oder LTE ist nur außerhalb von Gebäuden nutzbar.

 

Im Detail muss man das beim Wunschanbieter erfragen. Unterstützend kann man die interaktiven Netzausbaukarten der diversen Anbieter zu Rate ziehen.

 

offenes WLAN (Hotspots):

Was anderswo der Normalfall ist, scheitert in Deutschland bis dato an der Rechtslage (Störerhaftung), wenn man sein WLAN-Netz Dritten zur Verfügung stellt und diese damit Schindluder (illegale Downloads, ...) treiben. Da ist eine Abmahnung nicht weit. Störer ist nach geltender Rechtslage immer der Betreiber/Anbieter des WLAN und nicht der Verursacher. Der Betreiber des WLAN haftet für alles, was in seinem Netz passiert. Im Gesetz ist dazu nichts konkret verankert. Entstanden ist die Misere über fortlaufende Rechtssprechung des BGH.

 

Derzeit ist ein Gesetzentwurf in der politischen Diskussion. Dieser soll zumindest für den öffentlichen Bereich, also auch für Gastronomie und Beherbergung, das schadlose Anbieten von WLAN-Netzen regeln.

 

Eine Erweiterung auf WLAN-Netze von Privatpersonen scheint unwahrscheinlich. Schade, denn damit würde überall verfügbares Internet (quasi "WLAN to go") Realität.

 

Knackpunkte sind derzeit u. a.: Belehrung und/oder Registrierungsprozess und Umfang dessen im Spagat zum Datenschutz vor der eigentlichen Internetnutzung.

 

Der Ansatz ist gut und längst überfällig. Der Teufel steckt offenbar im Detail. Wir fragen uns: Wie machen das bloß all die anderen Länder in Europa?

 

 

Bild zur Meldung: Auf der Überholspur! (Quelle f. Grafik: vdsl-vergleich.org)